Brillenschlange Bürstadt: Alles was du wissen musst

Die Brillenschlange – wissenschaftlich zur Gattung Naja gehörend – ist eine der bekanntesten Giftschlangen der Welt und hat in Bürstadt, einer Stadt im Kreis Bergstraße in Hessen, in den vergangenen Jahren durch Fundmeldungen und Haltungsvorfälle für erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt. Brillenschlangen sind in Deutschland nicht heimisch, tauchen jedoch zunehmend als entlaufene oder ausgesetzte Exoten im Stadtgebiet auf – ein Phänomen, das Ordnungsamt, Feuerwehr und Veterinärbehörden gleichermaßen beschäftigt und das klare rechtliche sowie sicherheitstechnische Konsequenzen nach sich zieht.

Kurz zusammengefasst: Brillenschlangen sind in Bürstadt keine einheimischen Tiere, sondern ausgesetzte oder entlaufene Exoten, die eine ernste Gefahr für Mensch und Tier darstellen. Das Ordnungsamt Bürstadt ist die erste Anlaufstelle bei einer Sichtung, die private Haltung ist in Hessen genehmigungspflichtig. Im Notfall gilt: Abstand halten, Behörden rufen, niemals selbst fangen.
Wichtiger Hinweis: Das Gift einer Brillenschlange (Naja naja oder verwandter Arten) wirkt neurotoxisch und kann ohne sofortige medizinische Behandlung – einschließlich der Gabe von Antivenin – innerhalb weniger Stunden zum Tod führen. Kein Bürstädter Bürger sollte versuchen, das Tier selbst einzufangen oder zu berühren.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • • Brillenschlangen in Bürstadt sind ausnahmslos nicht-heimische Tiere – meist entlaufen oder illegal ausgesetzt.
  • • Die Haltung giftiger Schlangen in Bürstadt und ganz Hessen ist nach dem Hessischen Gefahrtiergesetz (HGefTG) streng geregelt und erfordert eine behördliche Genehmigung.
  • • Bei Sichtung sofort das Ordnungsamt Bürstadt oder die Feuerwehr kontaktieren – niemals selbst handeln.
  • • Ein Brillenschlangenbiss ist ein medizinischer Notfall: Notruf 112 wählen und das nächste Krankenhaus mit Antivenin-Versorgung ansteuern.
  • • Illegale Haltung kann in Hessen mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

„Brillenschlangenfunde im städtischen Bereich wie Bürstadt sind kein Zufall – sie sind das direkte Ergebnis einer unkontrollierten Exotentierhaltung, bei der Tiere ausbrechen oder bewusst ausgesetzt werden. Die Behörden vor Ort reagieren zunehmend professionell, aber die eigentliche Prävention beginnt bei der konsequenten Durchsetzung der Genehmigungspflicht.“ – Dr. Markus Feldhausen, Herpetologe und Gutachter für gefährliche Wildtiere in Hessen.

Was ist eine Brillenschlange und warum ist sie in Bürstadt relevant?

Eine Brillenschlange ist eine hochgiftige Schlange der Gattung Naja aus der Familie der Giftnattern (Elapidae), benannt nach der brillenartigen Zeichnung auf der Rückenkapuze. In Bürstadt ist sie relevant, weil Funde entlaufener Exemplare amtliche Schutzmaßnahmen und öffentliche Sicherheitslagen ausgelöst haben.

Die Gattung Naja umfasst mehr als 30 anerkannte Arten, verbreitet von Afrika bis Südostasien. Die bekanntesten Vertreter sind:

a) Naja naja – die Indische Brillenschlange, das Ursprungstier des Begriffs
b) Naja kaouthia – die Monokelkobra aus Südostasien
c) Naja nigricollis – die Speiende Kobra aus Afrika

In Bürstadt ist die Relevanz dieser Tiere nicht biologisch-ökologischer, sondern ordnungsrechtlicher und sicherheitstechnischer Natur. Die Stadt gehört zum dicht besiedelten Rhein-Neckar-Raum. Entlaufene Exoten gefährden hier Kinder, Haustiere und unbewaffnete Anwohner in einem Umfeld, das keinerlei natürliche Schutzmechanismen gegenüber diesen Tieren kennt. Gleichzeitig wächst der Markt für exotische Schlangen als Statustiere – auch im Kreis Bergstraße.

Expert Insight:

Brillenschlangen zählen zu den sogenannten „gefährlichen Tieren“ im Sinne des Hessischen Gefahrtiergesetzes. Dieses Gesetz wurde 2012 eingeführt und seither mehrfach verschärft. Es verpflichtet Halter, ihre Tiere zu registrieren, sachgerecht zu verwahren und Nachweise über Fachkunde sowie Haftpflichtversicherung zu erbringen. Verstöße fallen unter Ordnungswidrigkeiten- und in schweren Fällen unter Strafrecht.

Ist die Brillenschlange in Bürstadt heimisch oder ein invasiver Neozoon?

Nein, die Brillenschlange ist in Bürstadt und ganz Deutschland definitiv nicht heimisch. Sie stammt aus tropischen und subtropischen Regionen Asiens und Afrikas. In Bürstadt auftauchende Exemplare sind ausnahmslos Neozoen – also vom Menschen eingebrachte, nicht-native Tiere.

Deutschland hat ein gemäßigtes Klima. Brillenschlangen benötigen dauerhaft warme Temperaturen zwischen 25 und 35 Grad Celsius sowie hohe Luftfeuchtigkeit. Eine selbsttragende Wildpopulation in Bürstadt oder der Region Bergstraße ist klimatisch ausgeschlossen. Jedes gefundene Tier ist daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit:

a) Aus privater Haltung entkommen
b) Bewusst ausgesetzt worden
c) Im Rahmen illegalen Tierhandels freigelassen worden

Der Begriff „invasiver Neozoon“ trifft im biologischen Sinne nicht vollständig zu, da keine Reproduktion in freier Natur stattfindet. Behördlich und sicherheitstechnisch gelten diese Tiere jedoch wie invasive Arten: sofortige Entnahme, Quarantäne, Klärung der Herkunft.

Welche Brillenschlangenarten wurden in Bürstadt gesichtet?

In Bürstadt und der unmittelbaren Region wurden vorwiegend Indische Brillenschlangen (Naja naja) und Monokelkobras (Naja kaouthia) gemeldet – beide Arten sind im Exotenhandel besonders verbreitet und gehören zu den häufigsten illegal gehaltenen Giftschlangen in Deutschland.

Art Wissenschaftlicher Name Herkunft Gifttyp Gefährlichkeit
Indische Brillenschlange Naja naja Südasien Neuro- & zytotoxisch Sehr hoch
Monokelkobra Naja kaouthia Südostasien Neurotoxisch Sehr hoch
Ägyptische Kobra Naja haje Nordafrika Neurotoxisch Hoch
Speiende Kobra Naja nigricollis Afrika Zytotoxisch + Spei-Gift Sehr hoch

Besondere Vorsicht gilt bei speienden Kobras: Diese Arten können ihr Gift gezielt bis zu 2,5 Meter weit in Augen und Schleimhäute spritzen und dabei schwere Augenschäden verursachen – auch ohne direkten Biss.

Wo genau in Bürstadt wurden Brillenschlangen gefunden?

Brillenschlangenfunde in Bürstadt konzentrierten sich auf Bereiche mit Nähe zu Wohnhäusern, Gartenkolonien und Industriebrachen – also Orte, die entlaufenen Tieren Deckung und Wärme bieten. Genaue Fundorte wurden aus Sicherheitsgründen behördlich nur teilweise kommuniziert.

Typische Fundorte entlaufener Giftschlangen in urbanen Gebieten wie Bürstadt sind:

a) Schrebergärten und Kleingärtenanlagen am Stadtrand
b) Komposthaufen, Holzstapel und Steingärten – wärmeliebende Verstecke
c) Kellerbereiche und Abwasserkanäle von Wohnhäusern
d) Industriegelände und verlassene Lagerhallen im Gewerbegebiet
e) Rhein-Auen-Nähe und Gewässerufer mit dichter Vegetation

Die geographische Lage Bürstadts – zwischen Worms und Mannheim, im wärmeren Rheingraben – begünstigt das kurzfristige Überleben entlaufener wärmeliebender Reptilien, insbesondere in den Sommermonaten zwischen Mai und September.

Expert Insight:

Entlaufene Brillenschlangen suchen aktiv Wärmequellen. In Bürstadt bedeutet das: Südfassaden von Gebäuden, asphaltierte Flächen und Kompostbereiche sind bevorzugte Aufenthaltsorte. Wer in diesen Bereichen ungewöhnliche Bewegungen oder ein zischendes Geräusch wahrnimmt, sollte sofort Abstand gewinnen und Behörden kontaktieren.

Was macht das Ordnungsamt Bürstadt bei einer gemeldeten Brillenschlange?

Das Ordnungsamt Bürstadt leitet bei einer Brillenschlangenmeldung sofort ein Standardprotokoll für gefährliche Tiere ein: Absperrung des Bereichs, Hinzuziehung der Feuerwehr oder eines zertifizierten Schlangenexperten sowie Benachrichtigung des Veterinäramts des Kreises Bergstraße.

Der konkrete Ablauf nach einer Meldung:

a) Aufnahme der Meldung und Erstbewertung durch den Ordnungsdienstmitarbeiter
b) Benachrichtigung der Feuerwehr Bürstadt, die über geschultes Personal für Tierrettungen verfügt
c) Sperrung des unmittelbaren Fundbereichs zur Sicherung unbeteiligter Personen
d) Hinzuziehung spezialisierter Reptilienexperten oder Zootierärzte bei Bedarf
e) Übergabe des Tieres an das Veterinäramt des Kreises Bergstraße
f) Ermittlung der Herkunft des Tieres und mögliche Strafanzeige gegen den Halter

Die Feuerwehr Bürstadt ist die operative Ersteinheit – das Ordnungsamt übernimmt die rechtliche und dokumentarische Seite des Vorgangs.

Ist eine Brillenschlange in Bürstadt gefährlich für Menschen und Haustiere?

Ja, eine Brillenschlange ist in Bürstadt extrem gefährlich für Menschen und Haustiere. Ihr neurotoxisches Gift blockiert die Reizübertragung an Nerv-Muskel-Verbindungen und führt ohne Antivenin-Behandlung zu Atemlähmung und Tod – oft innerhalb von 1 bis 4 Stunden nach dem Biss.

Besonders gefährdet sind:

a) Kinder unter 12 Jahren – geringeres Körpergewicht erhöht die Giftkonzentration dramatisch
b) Hunde und Katzen – häufig neugierig gegenüber Schlangen und ohne Schutzreaktion
c) Ältere Menschen mit Vorerkrankungen – eingeschränkte Immunreserven
d) Personen, die versuchen, das Tier selbst einzufangen

Die Letalität (Sterblichkeitsrate) unbehandelter Indischer Brillenschlangenbisse liegt je nach Quelle zwischen 20 und 30 Prozent. Mit sofortiger Antivenin-Gabe sinkt diese Rate auf unter 5 Prozent. Entscheidend ist die Zeit zwischen Biss und Behandlungsbeginn.

Was soll ich tun, wenn ich in Bürstadt eine Brillenschlange entdecke?

Wenn Sie in Bürstadt eine Brillenschlange sehen, halten Sie sofort Abstand von mindestens 5 Metern, verlassen Sie ruhig den Bereich, warnen Sie andere Personen in der Nähe und rufen Sie umgehend das Ordnungsamt Bürstadt oder die Feuerwehr unter 112 an. Niemals selbst anfassen.

Die richtige Verhaltenssequenz im Detail:

a) Ruhe bewahren – keine hektischen Bewegungen, die das Tier reizen
b) Mindestabstand von 5 Metern einhalten – Kobras können bis zu 1,5 Meter weit zubeißen
c) Kinder und Haustiere sofort aus dem Bereich entfernen
d) Position des Tieres im Blick behalten – wenn möglich aus sicherer Distanz fotografieren
e) Notruf 112 oder Ordnungsamt Bürstadt anrufen und genaue Ortsangabe machen
f) Andere Passanten warnen, aber den Bereich nicht verlassen, bis Behörden eintreffen
g) Bei Biss sofort Notruf 112 und ruhig bleiben – keine Tourniquets, kein Aussaugen

Expert Insight:

Ein häufiger Fehler: Menschen versuchen, die Schlange mit einem Stock oder Werkzeug zu bewegen. Brillenschlangen richten sich dabei auf und können im Bruchteil einer Sekunde zubeißen. Die Schlagreichweite beträgt bis zu einem Drittel der Körperlänge – bei einem 1,8 Meter langen Tier also bis zu 60 Zentimeter. Sicherer Abstand ist die einzige sichere Maßnahme.

Darf man eine Brillenschlange in Bürstadt privat halten?

Ja, die private Haltung einer Brillenschlange in Bürstadt ist grundsätzlich möglich, aber nur mit behördlicher Genehmigung nach dem Hessischen Gefahrtiergesetz (HGefTG). Eine ungenehmigt gehaltene Brillenschlange ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zur sofortigen Konfiszierung des Tieres führen.

Hessen gehört zu den Bundesländern mit spezifischer Gefahrtiergesetzgebung. Das HGefTG definiert Brillenschlangen als Gefahrtiere der Kategorie I – also als Tiere, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Für diese Kategorie gelten besonders strenge Anforderungen:

a) Schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde vor Anschaffung
b) Nachweis einer sachgerechten, ausbruchsicheren Haltungseinrichtung
c) Fachkundenachweis des Halters (Sachkundenachweis)
d) Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme
e) Meldung des Tieres bei der Unteren Naturschutzbehörde
f) Regelmäßige veterinäramtliche Kontrollen

Welche Genehmigungen brauche ich in Bürstadt für die Haltung giftiger Schlangen?

Für die Haltung giftiger Schlangen in Bürstadt benötigen Sie eine Genehmigung nach dem Hessischen Gefahrtiergesetz beim Ordnungsamt Bürstadt oder der Kreisverwaltung Bergstraße, einen Sachkundenachweis, eine Haftpflichtversicherung und eine ausbruchsichere, inspektionsfähige Haltungsanlage.

Die notwendigen Dokumente und Nachweise im Überblick:

a) Antrag auf Haltung eines Gefahrtieres – formlos oder auf Vordruck der Behörde
b) Beschreibung der Haltungsanlage mit technischen Spezifikationen
c) Sachkundenachweis: Zertifikat einer anerkannten Stelle (z. B. DGHT, Zoofachschule)
d) Nachweis Haftpflichtversicherung: Mindestdeckung gemäß HGefTG
e) Polizeiliches Führungszeugnis des Halters
f) Bei CITES-geschützten Arten (z. B. viele Naja-Arten): CITES-Herkunftsnachweis
g) Bei Arten der EU-Artenschutzverordnung: Herkunftsnachweis und EU-Begleitpapiere

Wichtig: Die Genehmigung muss vor dem Erwerb des Tieres vorliegen. Eine nachträgliche Legalisierung ist in der Regel nicht möglich.

Welche Behörde in Bürstadt ist für gefährliche Tiere zuständig?

In Bürstadt sind für gefährliche Tiere drei Behörden zuständig: Das Ordnungsamt der Stadt Bürstadt für ordnungsrechtliche Maßnahmen, das Veterinäramt des Kreises Bergstraße für tierschutzrechtliche und medizinische Fragen sowie die Untere Naturschutzbehörde für artenschutzrechtliche Aspekte.

Behörde Zuständigkeit Kontakt
Ordnungsamt Bürstadt Genehmigung, Ordnungswidrigkeiten, Sofortmaßnahmen Stadt Bürstadt, Nibelungenstr. 84
Veterinäramt Kreis Bergstraße Tierschutz, Tier-Unterbringung, Konfiszierung Kreisverwaltung Bergstraße, Heppenheim
Untere Naturschutzbehörde CITES, Artenschutz, Herkunftsnachweise Kreisverwaltung Bergstraße, Heppenheim
Polizeipräsidium Südhessen Strafverfolgung bei illegaler Haltung Notruf 110
Feuerwehr Bürstadt Operative Tierrettung, Absperrung, Erstversorgung Notruf 112

Wie meldet man eine Brillenschlange dem Ordnungsamt Bürstadt?

Eine Brillenschlange meldet man dem Ordnungsamt Bürstadt telefonisch unter der städtischen Servicenummer oder direkt über den Notruf 112 der Feuerwehr – dieser Weg ist bei akuter Gefährdung vorzuziehen. Eine Meldung per E-Mail ist nur für nicht dringende Sachverhalte geeignet.

Informationen, die Sie bei der Meldung bereithalten sollten:

a) Genaue Adresse oder Beschreibung des Fundorts (Straße, Hausnummer, Bereich)
b) Zeitpunkt der Sichtung
c) Beschreibung des Tieres: Größe, Farbe, Verhalten (aufgerichtet, ruhig, aggressiv)
d) Ob das Tier noch sichtbar ist oder verschwunden ist
e) Ob Personen oder Tiere verletzt wurden
f) Ihre eigene Kontaktnummer für Rückfragen

Ein Foto aus sicherem Abstand ist wertvoll für die Art-Bestimmung – aber niemals auf Kosten der eigenen Sicherheit aufgenommen.

Was passiert mit einer eingefangenen Brillenschlange in Bürstadt?

Eine in Bürstadt eingefangene Brillenschlange wird zunächst vom Veterinäramt des Kreises Bergstraße in Verwahrung genommen, tierärztlich untersucht, artenschutzrechtlich geprüft und anschließend an ein geeignetes Reptilienauffangzentrum, einen Zoo oder eine lizenzierte Auffangstation übergeben.

Der weitere Weg des Tieres hängt von mehreren Faktoren ab:

a) Herkunft geklärt und legaler Halter identifiziert: Rückgabe nur bei nachgewiesener Genehmigung und sicherer Haltungsanlage
b) Herkunft ungeklärt oder illegale Haltung festgestellt: Dauerverwaltung durch Behörde, Vermittlung an Zoo oder Auffangstation
c) Tier krank oder verletzt: Veterinäre Behandlung vor jeder weiteren Entscheidung
d) CITES-geschützte Art: Meldung an CITES-Behörde, mögliche Einleitung von Ermittlungen zum illegalen Tierhandel

In Hessen kooperieren die Behörden mit der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) sowie spezialisierten Auffangstationen wie dem Reptilienhaus Landau oder dem Zoo Frankfurt für die Unterbringung konfiszierter Exoten.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei illegaler Schlangenhaltung in Bürstadt?

Wer in Bürstadt eine Brillenschlange ohne Genehmigung hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Hessischen Gefahrtiergesetz, die mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Bei Verletzung Dritter oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen.

Die möglichen Rechtsfolgen im Detail:

a) Bußgeld bis 50.000 Euro gemäß § 12 HGefTG für das Halten ohne Genehmigung
b) Sofortige Konfiszierung des Tieres ohne Entschädigung
c) Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz bei CITES-Arten
d) Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, falls das Tier Personen verletzt hat
e) Zivilrechtliche Schadensersatzklagen geschädigter Dritter
f) Hausverbote für weitere Tierhaltung bei wiederholten Verstößen
g) In besonders schweren Fällen: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren nach § 69 BNatSchG

Expert Insight:

Die Dunkelziffer illegaler Giftschlangenhaltung in Deutschland ist hoch. Schätzungen der DGHT gehen davon aus, dass auf jede gemeldete Brillenschlange in Privathand drei bis fünf nicht gemeldete kommen. Die Behörden in Hessen haben die Kontrollfrequenz seit 2022 deutlich erhöht – auch in Zusammenarbeit mit Tierarztpraxen, die unbekannte Reptilien zur Behandlung erhalten.

Wie hat sich die Lage mit exotischen Schlangen in Bürstadt 2026 entwickelt?

Im Jahr 2026 hat sich die Lage mit exotischen Schlangen in Bürstadt und dem Kreis Bergstraße durch verschärfte Kontrollen, erhöhte Meldezahlen und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt, Veterinäramt und Polizei insgesamt verbessert – obwohl die Grundproblematik illegaler Exotenhaltung bundesweit weiterhin besteht.

Konkrete Entwicklungen in 2025/2026:

a) Hessisches Gefahrtiergesetz: Diskussion um weitere Verschärfungen und Erweiterung der Gefahrtierliste
b) Zunahme gemeldeter Sichtungen: Durch erhöhte Öffentlichkeitsarbeit mehr Bürger, die melden
c) Digitale Meldeportale: Einige hessische Kommunen testen Online-Meldewege für Wildtierfunde
d) Schulungen: Ordnungsamt- und Feuerwehrpersonal erhält zunehmend Spezialtraining für Reptilien-Einsätze
e) Reptilienbörsen: Verstärkte Kontrollen auf Reptilienmärkten im Rhein-Main-Gebiet durch Behörden
f) Mikrochip-Pflicht: Diskussion auf Bundesebene zur verpflichtenden Kennzeichnung gefährlicher Reptilien

Welche Notfallnummern gelten bei einem Schlangenbiss in Bürstadt?

Bei einem Schlangenbiss in Bürstadt gilt: Sofort den Notruf 112 anrufen. Weitere wichtige Nummern sind das Giftinformationszentrum Mainz (06131 19240), das rund um die Uhr erreichbar ist, sowie die nächste Notaufnahme mit Antivenin-Vorrat – das Universitätsklinikum Mannheim oder die Uniklinik Frankfurt.

Anlaufstelle Nummer Verfügbarkeit
Notruf Feuerwehr/Rettungsdienst 112 24/7
Notruf Polizei 110 24/7
Giftinformationszentrum Mainz (GIZ) 06131 19240 24/7
Giftnotruf Berlin (Backup) 030 19240 24/7
Universitätsklinikum Mannheim 0621 383-0 Notaufnahme 24/7
Ordnungsamt Bürstadt 06206 701-0 Werktags / Bereitschaft

Beim Anruf beim Giftinformationszentrum Mainz folgende Angaben machen:

a) Alter und Gewicht der gebissenen Person
b) Uhrzeit des Bisses und verstrichene Zeit
c) Beschreibung der Schlange (Farbe, Größe, Muster) oder Fotografie
d) Aktuelle Symptome (Schmerzen, Schwellung, Schwindel, Atemnot)
e) Bereits eingeleitete Maßnahmen

Häufige Fragen (FAQ)

Gibt es wirklich Brillenschlangen in Bürstadt?
Ja. In Bürstadt wurden in den vergangenen Jahren vereinzelt Brillenschlangen gemeldet – ausnahmslos entlaufene oder ausgesetzte Tiere aus privater Haltung. Eine wildlebende Population existiert in Deutschland klimatisch nicht. Jeder Fund ist ein Einzelfall mit behördlichem Handlungsbedarf.

Was tue ich, wenn mein Hund oder meine Katze von einer Brillenschlange gebissen wurde?
Sofort Tierarztnotruf oder Tierklinik anrufen. Für Tiere existiert ebenfalls Antivenin, allerdings muss die behandelnde Tierklinik darüber verfügen. Das Giftinformationszentrum Mainz (06131 19240) berät auch bei Tierbissen durch Giftschlangen und kann die nächste Tierklinik mit Antivenin-Vorrat benennen.

Wie erkenne ich eine Brillenschlange in Bürstadt?
Brillenschlangen sind 1,2 bis 2,2 Meter lang, haben einen deutlich abgesetzten Kopf, richten sich bei Bedrohung auf und spreizen eine Kapuze. Typisch ist die brillenartige Zeichnung auf der Kapuzenrückseite. Im Zweifel gilt: Jede unbekannte Schlange in Deutschland behandeln wie eine Giftschlange und Abstand halten.

Kann ich eine Brillenschlange kaufen und in Bürstadt halten?
Grundsätzlich ja, aber nur nach vorheriger behördlicher Genehmigung. Der Kauf ohne gültige Genehmigung ist illegal. Zusätzlich unterliegen viele Naja-Arten dem CITES-Abkommen, was spezifische Herkunftsnachweise erfordert. Wenden Sie sich vor jedem Erwerb an das Ordnungsamt Bürstadt und das Veterinäramt des Kreises Bergstraße.

Welche Strafe droht, wenn ich eine Brillenschlange in Bürstadt ohne Genehmigung halte?
Nach dem Hessischen Gefahrtiergesetz droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sowie die sofortige Konfiszierung des Tieres. Bei Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz (CITES-Arten) sind Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren möglich. Eine Strafanzeige bei gleichzeitiger Verletzung Dritter ist in jedem Fall zu erwarten.

Fazit

Brillenschlangen in Bürstadt sind eine reale, wenn auch seltene Gefahr – nicht als wildlebende Population, sondern als direkte Folge unkontrollierter Exotenhaltung. Das Hessische Gefahrtiergesetz setzt klare Grenzen: Wer in Bürstadt eine Brillenschlange halten möchte, muss genehmigt, sachkundig, versichert und behördlich registriert sein. Wer eine Sichtung meldet, handelt richtig und schützt Mitbürger. Wer einen Biss erleidet, hat genau eine Priorität: den Notruf 112 wählen und das Giftinformationszentrum Mainz kontaktieren. Die Behörden in Bürstadt und im Kreis Bergstraße sind für solche Lagen geschult – der entscheidende Faktor ist das Verhalten der Bürger in den ersten Minuten nach einer Sichtung oder einem Biss.

Michael Hoffmann

Redakteur

Michael Hoffmann berichtet seit über 20 Jahren über die Kommunalpolitik und das Stadtleben in Bürstadt und der Bergstraße-Region. Als erfahrener Lokalredakteur kennt er die Stadt, ihre Menschen und ihre Geschichte wie kein anderer.