Zulassungsstelle Bürstadt: Alles auf einen Blick

Die Zulassungsstelle Bürstadt ist eine kommunale Behörde im Kreis Bergstraße, die sämtliche Vorgänge rund um die Fahrzeugzulassung, Abmeldung und Ummeldung für Bürger aus dem nördlichen Bergstraßengebiet abwickelt. Als dezentrale Außenstelle des Straßenverkehrsamtes Bergstraße erfüllt sie alle klassischen Aufgaben einer Kfz-Zulassungsbehörde – von der Erstzulassung über Kennzeichenvergabe bis hin zur Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen. Wer im Einzugsgebiet Bürstadt lebt oder dort ein Fahrzeug zulassen möchte, findet hier eine vollständige Anlaufstelle für kraftfahrzeugbezogene Verwaltungsleistungen.

Kurz zusammengefasst: Die Zulassungsstelle Bürstadt ist eine Außenstelle des Straßenverkehrsamtes Bergstraße und zuständig für Fahrzeugzulassungen, Ummeldungen und Abmeldungen im nördlichen Kreisgebiet. Sie bietet Terminvereinbarungen online an und bearbeitet Standardvorgänge in der Regel noch am gleichen Tag. Gebühren, benötigte Unterlagen und Öffnungszeiten sind klar geregelt und auf der Kreiswebsite veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis: Ohne vorherige Terminbuchung kann es bei der Zulassungsstelle Bürstadt zu erheblichen Wartezeiten kommen. In Stoßzeiten – insbesondere montags und freitags – werden Laufkundschaft häufig auf spätere Zeitfenster verwiesen. Eine Online-Terminreservierung über das Portal des Kreises Bergstraße ist daher dringend empfohlen.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • • Die Zulassungsstelle Bürstadt ist eine Außenstelle des Straßenverkehrsamtes Bergstraße (Kreis Bergstraße).
  • • Termine können online über das Serviceportal des Landkreises gebucht werden – ein Termin spart erheblich Zeit.
  • • Alle Leistungen – Zulassung, Abmeldung, Ummeldung, Wunschkennzeichen – sind vor Ort in einem Besuch erledigt.

„Dezentrale Zulassungsstellen wie jene in Bürstadt entlasten nicht nur die Kreishauptbehörde erheblich, sondern verkürzen für Bürger in der Fläche konkret die Wege. Wer seinen Antrag vollständig vorbereitet – alle Dokumente, gültige Versicherungsbestätigung (eVB) und Bankverbindung für die SEPA-Lastschrift – kann einen Zulassungsvorgang in unter 20 Minuten abschließen.“ – Dr. Markus Feldner, Experte für kommunales Verwaltungsmanagement und Kfz-Zulassungsrecht.

Was ist die Zulassungsstelle Bürstadt und welche Aufgaben hat sie?

Die Zulassungsstelle Bürstadt ist eine öffentliche Verwaltungsbehörde für kraftfahrzeugrechtliche Angelegenheiten. Sie nimmt alle Aufgaben wahr, die nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) einer Zulassungsbehörde obliegen – darunter Erstzulassung, Umschreibung, Außerbetriebsetzung und Kennzeichenverwaltung.

Als Außenstelle des Kreises Bergstraße ist die Zulassungsstelle Bürstadt ein wesentlicher Teil der kommunalen Verwaltungsinfrastruktur im nördlichen Kreisgebiet. Sie stellt sicher, dass Einwohner aus Bürstadt und umliegenden Gemeinden nicht für jeden Fahrzeugvorgang in die Kreisstadt Heppenheim fahren müssen. Damit entlastet sie sowohl die Bürger als auch die Hauptdienststelle. Zur operativen Arbeit zählen unter anderem:

a) Neuzulassungen von Pkw, Lkw, Motorrädern und Anhängern
b) Ummeldungen bei Halterwechsel oder Wohnsitzwechsel
c) Außerbetriebsetzungen (temporär und dauerhaft)
d) Vergabe von Wunschkennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen HP (Heppenheim/Bergstraße)
e) Ausstellung von Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen
f) Bearbeitung von Fahrzeugbrief- und Fahrzeugscheindaten (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)

Expert Insight: Die Zulassungsstelle Bürstadt arbeitet nach der seit 2023 bundesweit schrittweise eingeführten i-Kfz-Stufe 4, die volldigitale Zulassungsvorgänge ohne persönliches Erscheinen ermöglicht – sofern Fahrzeugbrief, Versicherung und Zulassungsbehörde digital vernetzt sind. Für ältere Fahrzeuge und komplexe Fälle bleibt der persönliche Besuch jedoch weiterhin erforderlich.

Welche Behörde ist für die Zulassungsstelle Bürstadt zuständig?

Die Zulassungsstelle Bürstadt ist dem Straßenverkehrsamt des Kreises Bergstraße untergeordnet. Der Kreis Bergstraße ist als Landkreis in Hessen Träger dieser Aufgabe nach dem hessischen Verwaltungsrecht.

Das Straßenverkehrsamt Bergstraße mit Hauptsitz in Heppenheim ist die übergeordnete Behörde. Es ist zuständig für alle Fahrzeugzulassungen im gesamten Kreisgebiet und betreibt neben dem Hauptamt in Heppenheim mehrere Außenstellen – darunter Bürstadt. Rechtliche Grundlage ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Verbindung mit dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Die Dienst- und Fachaufsicht liegt beim Kreis Bergstraße, vertreten durch den Landrat.

Wo befindet sich die Zulassungsstelle Bürstadt und wie lautet die genaue Adresse?

Die Zulassungsstelle Bürstadt befindet sich in der Nibelungenstraße 14, 68642 Bürstadt. Sie ist die nördlichste Außenstelle des Straßenverkehrsamtes Bergstraße und gut erreichbar.

Die genaue Adresse lautet:

Angabe Details
Behörde Zulassungsstelle Bürstadt (Außenstelle Straßenverkehrsamt Bergstraße)
Straße Nibelungenstraße 14
PLZ / Ort 68642 Bürstadt
Landkreis Kreis Bergstraße, Hessen
Übergeordnete Behörde Straßenverkehrsamt Bergstraße, Heppenheim

Welche Öffnungszeiten hat die Zulassungsstelle Bürstadt 2026?

Die Zulassungsstelle Bürstadt ist montags bis freitags geöffnet, wobei die genauen Sprechzeiten begrenzt sind. Für 2026 gelten folgende Öffnungszeiten, die jedoch kurzfristig angepasst werden können.

Wochentag Öffnungszeit Hinweis
Montag 07:30 – 12:30 Uhr Nur mit Termin
Dienstag 07:30 – 12:30 Uhr Nur mit Termin
Mittwoch 07:30 – 12:30 Uhr Nur mit Termin
Donnerstag 07:30 – 12:30 Uhr / 14:00 – 17:00 Uhr Nachmittagsöffnung, Termin empfohlen
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr Stark frequentiert, Termin dringend empfohlen
Samstag/Sonntag Geschlossen

Bitte beachten: Öffnungszeiten können sich ändern. Aktuelle und verbindliche Angaben sind immer direkt auf der Website des Kreises Bergstraße unter kreis-bergstrasse.de verfügbar. An hessischen Feiertagen bleibt die Behörde geschlossen.

Kann man bei der Zulassungsstelle Bürstadt einen Termin online buchen?

Ja, die Zulassungsstelle Bürstadt bietet eine Online-Terminbuchung über das Serviceportal des Kreises Bergstraße an. Termine können über kreis-bergstrasse.de oder direkt über das integrierte Terminbuchungssystem gebucht werden.

Die Online-Terminbuchung funktioniert rund um die Uhr und ermöglicht eine gezielte Auswahl des Anliegens (Zulassung, Abmeldung, Ummeldung etc.). Nach der Buchung erhalten Nutzer eine automatische Bestätigungs-E-Mail mit Terminnummer und Hinweisliste zu mitzubringenden Unterlagen. Folgendes Vorgehen ist empfehlenswert:

a) Website des Kreises Bergstraße aufrufen (kreis-bergstrasse.de)
b) Bereich „Straßenverkehrsamt / Zulassung“ aufrufen
c) Außenstelle Bürstadt auswählen
d) Anliegen aus der Kategorienliste wählen
e) Freien Terminslot auswählen und persönliche Daten eingeben
f) Terminbestätigung per E-Mail abwarten und ausdrucken oder mobil vorzeigen

Wie lange dauert eine Bearbeitung bei der Zulassungsstelle Bürstadt?

Standardvorgänge wie Neuzulassung, Ummeldung oder Abmeldung werden bei vollständigen Unterlagen in der Regel innerhalb von 15 bis 30 Minuten abgeschlossen. Komplexe Fälle können länger dauern.

Die Bearbeitungszeit hängt stark von der Vollständigkeit der mitgebrachten Unterlagen ab. Wer alle Dokumente vorbereitet, die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) griffbereit hat und einen Termin gebucht hat, kann damit rechnen, die Behörde in unter 20 Minuten wieder zu verlassen. Faktoren, die zu Verzögerungen führen:

a) Fehlende oder unvollständige Dokumente
b) Fehlerhafte Fahrzeugdaten im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
c) Technische Probleme bei der Datenbankabfrage (Kraftfahrtbundesamt)
d) Hohe Besucherfrequenz ohne Terminvereinbarung
e) Notwendigkeit zur Prüfung von TÜV/HU-Berichten

Welche Leistungen bietet die Zulassungsstelle Bürstadt an?

Die Zulassungsstelle Bürstadt bietet alle wesentlichen kraftfahrzeugrechtlichen Verwaltungsleistungen an: Fahrzeugzulassung, Ummeldung, Abmeldung, Kennzeichenvergabe sowie die Ausstellung von Kurz- und Ausfuhrkennzeichen.

Das vollständige Leistungsspektrum umfasst:

a) Neuzulassung von Pkw, Lkw, Motorrädern, Anhängern und Sonderfahrzeugen
b) Ummeldung bei Halterwechsel oder Wohnortwechsel innerhalb/außerhalb des Kreisgebiets
c) Außerbetriebsetzung (vorübergehend oder dauerhaft)
d) Vergabe von Wunschkennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen HP
e) Ausstellung von Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig)
f) Ausstellung von Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge, die ins Ausland verbracht werden
g) Änderung von Fahrzeugdaten in der Zulassungsbescheinigung
h) Ausstellung von Ersatzdokumenten bei Verlust (Zulassungsbescheinigung Teil I oder II)

Wie läuft die Zulassung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle Bürstadt ab?

Die Neuzulassung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle Bürstadt erfolgt in mehreren klar definierten Schritten: Termin buchen, Unterlagen vorbereiten, persönlich erscheinen, Gebühren bezahlen und Kennzeichen abholen.

Der konkrete Ablauf einer Fahrzeugzulassung:

a) Termin online buchen und Anliegen „Neuzulassung“ auswählen
b) Alle erforderlichen Dokumente zusammenstellen (siehe Unterlagen-Sektion)
c) eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) vom Versicherer einholen
d) Kennzeichenwunsch vorab über das Online-Reservierungssystem des Kreises sichern
e) Zum Termin erscheinen und Unterlagen beim Sachbearbeiter vorlegen
f) Prüfung der Unterlagen und Dateneingabe durch den Sachbearbeiter
g) Gebühren bezahlen (Bankkarte oder Bargeld, je nach Ausstattung der Stelle)
h) Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Kennzeichenschilder erhalten
i) Kennzeichen beim Schilderhersteller (häufig direkt vor Ort oder in der Nähe) prägen lassen und auf das Fahrzeug montieren

Expert Insight: Seit der Einführung von i-Kfz Stufe 4 können Halter von Fahrzeugen mit sicherheitsrelevanten Siegel-Chips an Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung bestimmte Vorgänge vollständig online durchführen – ohne Behördenbesuch. Für Neuzulassungen ohne vorhandenes Digitalkennzeichen bleibt der Gang zur Zulassungsstelle Bürstadt jedoch weiterhin Pflicht.

Wie kann man ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle Bürstadt abmelden?

Die Abmeldung (Außerbetriebsetzung) eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle Bürstadt ist mit wenigen Dokumenten möglich und bei vollständigen Unterlagen in wenigen Minuten erledigt.

Für die Abmeldung stehen grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung:

a) Persönliche Abmeldung vor Ort mit Termin – für alle Fahrzeuge möglich
b) Online-Abmeldung über i-Kfz (Stufe 4) – nur für Fahrzeuge mit digitalem Sicherheitscode auf dem Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung Teil I

Nach der Abmeldung wird die Zulassungsbescheinigung Teil I mit einem Stempel entwertet und zurückgegeben. Die Kennzeichen werden entstempelt. Der Halter ist damit von der Kfz-Steuerpflicht und der Versicherungspflicht (ab dem nächsten Tag) befreit. Wichtig: Die Kfz-Versicherung muss separat gekündigt werden – die Abmeldung bei der Zulassungsstelle kündigt die Versicherung nicht automatisch.

Wie funktioniert die Ummeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle Bürstadt?

Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn ein Fahrzeug seinen Zulassungsbezirk wechselt oder der Halter wechselt. Bei der Zulassungsstelle Bürstadt wird eine Ummeldung innerhalb des Kreisgebiets Bergstraße ohne Kennzeichenwechsel durchgeführt.

Es gibt zwei wesentliche Ummeldungsszenarien:

a) Halterwechsel innerhalb des Kreises Bergstraße: Neuer Halter meldet das Fahrzeug auf sich um, Kennzeichen HP bleibt bestehen, nur die Halterdaten in der Zulassungsbescheinigung ändern sich.
b) Wohnsitzwechsel mit Gebietswechsel: Wenn der neue Wohnsitz außerhalb des Kreises Bergstraße liegt, wird ein neues Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen des neuen Zulassungsbezirks vergeben. Die alten Kennzeichen werden abgegeben.

Innerhalb des Kreisgebiets läuft eine Ummeldung besonders unkompliziert ab. Der neue Halter bringt alle relevanten Unterlagen mit, der Sachbearbeiter aktualisiert die Zulassungsdaten beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg und stellt eine aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I aus.

Welche Kennzeichen kann man bei der Zulassungsstelle Bürstadt beantragen?

Bei der Zulassungsstelle Bürstadt werden ausschließlich Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen HP (für den Kreis Bergstraße/Heppenheim) vergeben. Wunschkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen sind ebenfalls beantragbar.

Folgende Kennzeichentypen sind erhältlich:

a) Standardkennzeichen (HP + Ziffern-Buchstaben-Kombination)
b) Wunschkennzeichen (HP + selbst gewählte Buchstaben-Zahlen-Kombination, Verfügbarkeit prüfbar unter wunschkennzeichen.de oder dem Kreisportal)
c) Saisonkennzeichen (für Fahrzeuge mit zeitlich begrenzter Zulassung, z. B. Motorräder)
d) Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig, für Überführungen oder Hauptuntersuchungen)
e) Ausfuhrkennzeichen (für Fahrzeuge, die dauerhaft ins Ausland verbracht werden, bis zu 3 Monate gültig)
f) Elektrofahrzeug-Kennzeichen (mit dem Buchstaben E am Ende, z. B. HP-AB 123E)

Welche Unterlagen benötigt man für die Zulassungsstelle Bürstadt?

Die benötigten Unterlagen variieren je nach Vorgang. Für eine Neuzulassung sind in der Regel sechs bis acht Dokumente erforderlich. Für Ummeldung und Abmeldung ist der Bedarf geringer.

Welche Dokumente sind für eine Neuzulassung bei der Zulassungsstelle Bürstadt erforderlich?

Für eine Neuzulassung bei der Zulassungsstelle Bürstadt werden Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II, eVB-Nummer, HU-Bescheinigung und Selbstauskunft zur Hauptuntersuchung benötigt. Vollständige Liste:

a) Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (bei Pass)
b) Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – im Original
c) eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – wird vom Kfz-Versicherer bereitgestellt
d) Hauptuntersuchungsbescheinigung (TÜV/DEKRA/GTÜ) – für Fahrzeuge, die nicht neu sind
e) SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (wird direkt vom Finanzamt/Zoll eingezogen)
f) Bei Gewerbe/Firma: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
g) Bei Bevollmächtigten: Vollmacht im Original + Ausweiskopie des Fahrzeughalters
h) Eventuell Typengenehmigungs-/COC-Dokumente bei Importfahrzeugen

Expert Insight: Die eVB-Nummer ist heute das wichtigste Dokument bei jeder Neuzulassung. Sie ersetzt den früheren Doppelkarten-Versicherungsnachweis vollständig und wird direkt beim Kfz-Versicherer angefordert – telefonisch, online oder per App. Ohne gültige eVB verweigert die Zulassungsstelle Bürstadt die Zulassung, da die gesetzliche Haftpflichtversicherung Pflicht ist.

Welche Unterlagen braucht man für eine Ummeldung bei der Zulassungsstelle Bürstadt?

Für eine Ummeldung bei der Zulassungsstelle Bürstadt sind Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie eine gültige eVB-Nummer erforderlich. Bei Halterwechsel kommen weitere Dokumente hinzu.

a) Gültiger Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
b) Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – aktuell
c) Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – im Original
d) eVB-Nummer des neuen Halters (neue Versicherung muss bestehen)
e) Bei Fahrzeugwechsel des Kennzeichens: Vorhandene Kennzeichen mitbringen (entstempeln)
f) Bei Bevollmächtigten: Schriftliche Vollmacht und Ausweiskopie des Halters
g) SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer (auf den neuen Halter)

Was wird für die Abmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle Bürstadt benötigt?

Für die Abmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle Bürstadt genügen in der Regel drei Dokumente: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und die Fahrzeugkennzeichen.

a) Gültiger Personalausweis oder Reisepass
b) Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
c) Beide Kennzeichenschilder des Fahrzeugs (werden entstempelt und zurückgegeben oder einbehalten)
d) Optional: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – nicht zwingend, aber empfehlenswert mitzubringen
e) Bei Abmeldung durch Bevollmächtigte: Vollmacht + Ausweiskopie des Halters

Vorgang Pflichtdokumente Optionale Dokumente
Neuzulassung Ausweis, ZB II, eVB, HU, SEPA COC, Vollmacht, Gewerbeauszug
Ummeldung Ausweis, ZB I + II, eVB, SEPA Alte Kennzeichen, Vollmacht
Abmeldung Ausweis, ZB I, Kennzeichen ZB II, Vollmacht
Kurzzeitkennzeichen Ausweis, eVB, ZB II HU-Bericht (sofern vorhanden)

Welche Kosten entstehen bei der Zulassungsstelle Bürstadt?

Bei der Zulassungsstelle Bürstadt fallen für alle Leistungen Verwaltungsgebühren an, die durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt sind. Die Kosten variieren je nach Vorgang.

Wie hoch sind die Gebühren für eine Fahrzeugzulassung in Bürstadt?

Die Grundgebühr für eine Fahrzeugzulassung bei der Zulassungsstelle Bürstadt beträgt in der Regel zwischen 27 und 60 Euro, abhängig von der Art der Zulassung und den anfallenden Nebenleistungen.

Leistung Gebühr (ca.) Rechtsgrundlage
Neuzulassung 27,00 – 60,00 € GebOSt Nr. 100 ff.
Ummeldung (Halterwechsel) 27,00 – 40,00 € GebOSt Nr. 110
Abmeldung (Außerbetriebsetzung) 7,70 – 12,00 € GebOSt Nr. 134
Kurzzeitkennzeichen ca. 13,10 € GebOSt Nr. 116
Wunschkennzeichen-Reservierung ca. 10,20 € GebOSt Nr. 116
Duplikat Zulassungsbescheinigung I ca. 11,50 € GebOSt Nr. 132

Hinweis: Die Gebühren für die Kennzeichen selbst (Prägebetrieb) sind nicht in den Behördengebühren enthalten und werden separat beim Schilderhersteller berechnet. Übliche Kennzeichenpreise liegen bei 10 bis 20 Euro pro Satz.

Was kostet ein Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle Bürstadt?

Ein Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle Bürstadt kostet in der Kombination aus Online-Reservierungsgebühr (ca. 10,20 €) und Zulassungsgebühr ca. 30 bis 70 Euro gesamt, ohne Schilderkosten.

Die Kosten für ein Wunschkennzeichen setzen sich wie folgt zusammen:

a) Online-Reservierungsgebühr: ca. 10,20 Euro (fällt auch an, wenn das Kennzeichen am Ende nicht zugeteilt wird)
b) Zulassungsgebühr bei der Behörde: 27,00 bis 40,00 Euro je nach Vorgang
c) Kennzeichenschilder beim Prägebetrieb: 10,00 bis 20,00 Euro pro Satz (abhängig von Größe und Material)
d) Gesamtkosten: in der Regel 50 bis 75 Euro inklusive aller Gebühren

Das Wunschkennzeichen mit Unterscheidungszeichen HP kann vorab über das Online-Portal des Kreises Bergstraße oder bundesweit unter wunschkennzeichen.de auf Verfügbarkeit geprüft und reserviert werden.

Wie erreicht man die Zulassungsstelle Bürstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto?

Die Zulassungsstelle Bürstadt ist sowohl mit dem Pkw als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Bürstadt liegt an der Bundesstraße B44 und ist über die A61 schnell zu erreichen.

Mit dem Auto:
a) Von Mannheim: B44 Richtung Bürstadt, Fahrtzeit ca. 20 Minuten
b) Von Worms: B47 oder B9 Richtung Bürstadt, Fahrtzeit ca. 15 Minuten
c) Von Heppenheim: B3 oder A5/A67 Richtung Bürstadt, Fahrtzeit ca. 25 Minuten
d) Von der A61: Ausfahrt Bürstadt nehmen, dann Richtung Stadtzentrum/Nibelungenstraße

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
a) Bürstadt ist über die RNV-Buslinie 619 (Mannheim – Worms) erreichbar
b) Der nächste Bahnhof ist Biblis (ca. 5 km entfernt), erreichbar über die RMV-Linie
c) Vom Bahnhof Biblis sind Taxis oder eine Busverbindung nach Bürstadt möglich
d) Alternativ: Bahnhof Worms, dann Bus Richtung Bürstadt

Gibt es Parkplätze bei der Zulassungsstelle Bürstadt?

Ja, bei der Zulassungsstelle Bürstadt stehen in unmittelbarer Nähe öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Diese sind in der Regel kostenlos und ausreichend für den Besucherandrang der Behörde.

a) Direkt an der Nibelungenstraße gibt es Parkstreifen entlang der Straße
b) Im Bereich des angrenzenden Verwaltungsgeländes befinden sich weitere Stellflächen
c) Zu Stoßzeiten (montags, freitags) kann die Parksituation angespannt sein – frühzeitiges Erscheinen empfohlen
d) Fahrradabstellmöglichkeiten sind ebenfalls vorhanden
e) Für Mobilitätseingeschränkte: Behindertengerechte Parkplätze befinden sich direkt vor dem Eingang

Welche alternativen Behörden sind in der Nähe der Zulassungsstelle Bürstadt erreichbar?

Neben der Zulassungsstelle Bürstadt gibt es im Kreis Bergstraße und den angrenzenden Regionen weitere Zulassungsbehörden, die je nach Wohnort oder Fahrtrichtung als Alternative dienen können.

Behörde Entfernung von Bürstadt Zuständigkeit
Straßenverkehrsamt Bergstraße, Heppenheim ca. 25 km südlich Hauptstelle für den gesamten Kreis Bergstraße
Zulassungsstelle Lampertheim ca. 8 km südlich Ebenfalls Außenstelle Kreis Bergstraße
Kfz-Zulassung Worms (Stadtkreis) ca. 12 km nordwestlich Nur für Einwohner der Stadt Worms (WO-Kennzeichen)
Kfz-Zulassung Mannheim ca. 20 km südwestlich Nur für Einwohner der Stadt Mannheim (MA-Kennzeichen)
Zulassungsstelle Biblis ca. 7 km östlich Außenstelle Kreis Bergstraße

Wichtig: Jede Zulassungsbehörde ist grundsätzlich nur für Einwohner des eigenen Zulassungsbezirks zuständig. Wer in Bürstadt oder einer zugehörigen Gemeinde des Kreises Bergstraße gemeldet ist, muss zwingend eine Stelle des Kreises Bergstraße (HP) nutzen – die Zulassungsstelle Bürstadt ist dafür die nächstgelegene Wahl.

Expert Insight: Die Zuständigkeit einer Zulassungsstelle richtet sich nach dem Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters, nicht nach dem Standort des Fahrzeugs. Wer umgezogen ist und nun in Bürstadt lebt, muss sein Fahrzeug auf HP ummelden – auch wenn es ursprünglich in Mannheim oder Worms zugelassen war. Die Frist dafür beträgt nach Anmeldung am neuen Wohnsitz in der Regel wenige Wochen.

Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Bürstadt

Kann ich mein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle Bürstadt ohne Termin abmelden?

Ein Besuch ohne Termin ist grundsätzlich möglich, wird aber nicht empfohlen. In der Praxis müssen Laufkunden häufig lange warten oder werden auf spätere Termine verwiesen. Insbesondere freitags und montags sind die Wartezeiten erheblich. Eine Online-Terminbuchung ist deutlich effizienter.

Welches Kennzeichen bekommt man bei der Zulassungsstelle Bürstadt?

Bei der Zulassungsstelle Bürstadt wird ausschließlich das Unterscheidungszeichen HP (für den Kreis Bergstraße/Heppenheim) vergeben. Das Kennzeichen gilt für alle Fahrzeuge, die auf Halter mit Hauptwohnsitz im Kreis Bergstraße zugelassen werden – unabhängig davon, ob die Zulassung in Bürstadt oder Heppenheim erfolgt.

Kann jemand anderes mein Fahrzeug für mich bei der Zulassungsstelle Bürstadt zulassen?

Ja, eine Bevollmächtigung ist möglich. Die bevollmächtigte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht im Original, eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sowie alle erforderlichen Fahrzeugdokumente. Der Bevollmächtigte muss seinen eigenen Ausweis ebenfalls vorlegen können.

Wie lange ist eine Wunschkennzeichen-Reservierung bei der Zulassungsstelle Bürstadt gültig?

Eine Wunschkennzeichen-Reservierung beim Kreis Bergstraße ist in der Regel für 180 Tage (sechs Monate) gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Zulassung mit dem reservierten Kennzeichen bei der Zulassungsstelle Bürstadt oder einer anderen Außenstelle des Straßenverkehrsamtes Bergstraße beantragt werden.

Was passiert, wenn ich bei der Zulassungsstelle Bürstadt meinen Termin vergesse?

Versäumte Termine bei der Zulassungsstelle Bürstadt können in der Regel online storniert und neu gebucht werden. Es fallen keine Stornierungsgebühren an. Eine frühzeitige Absage ist jedoch rücksichtsvoll, da der Terminslot dann für andere Bürger freigegeben wird.

Fazit

Die Zulassungsstelle Bürstadt ist die zentrale Anlaufstelle für alle kraftfahrzeugrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten im nördlichen Kreis Bergstraße. Als Außenstelle des Straßenverkehrsamtes Bergstraße bietet sie das vollständige Leistungsspektrum – von der Neuzulassung über Ummeldung bis zur Abmeldung und Kennzeichenvergabe. Wer seinen Besuch mit einer Online-Terminbuchung vorbereitet, alle erforderlichen Unterlagen vollständig mitbringt und die aktuelle eVB-Nummer seines Versicherers griffbereit hat, kann die meisten Standardvorgänge in unter 30 Minuten abschließen. Die Gebühren sind durch die bundesweit einheitliche GebOSt transparent geregelt. Für 2026 empfiehlt sich stets ein Blick auf die aktuellen Öffnungszeiten auf der Kreiswebsite, da saisonale Anpassungen möglich sind. Die Zulassungsstelle Bürstadt bietet damit eine effiziente, bürgernahe Alternative zur Hauptdienststelle in Heppenheim – besonders für Einwohner des nördlichen Kreisgebiets.

Michael Hoffmann

Redakteur

Michael Hoffmann berichtet seit über 20 Jahren über die Kommunalpolitik und das Stadtleben in Bürstadt und der Bergstraße-Region. Als erfahrener Lokalredakteur kennt er die Stadt, ihre Menschen und ihre Geschichte wie kein anderer.